2024 verhängte der Bund eine Haushaltssperre für den 42-Milliarden-Euro-Klimafonds, um entstandene Finanzierungslücken zu schließen. Das verzögert geplante Investitionen, die Städte und Kommunen direkt betreffen. Lesen Sie, wie Maßnahmen wie die Digitalisierung der Verwaltung vor einer Haushaltssperre schützen können.
Ursprünglich sollte § 2b UStG bereits ab dem 1. Januar 2017 gelten. Doch aufgrund der komplexen Anpassungen und des Corona-Steuerhilfegesetzes wurde die Übergangsfrist mehrmals verlängert. Zuletzt bis zum 1. Januar 2027. Die baldige Einführung stellt für Kommunen nicht nur eine bedeutende Veränderung dar - wir geben im Artikel Antworten.
Die kommunale Liegenschaftsverwaltung trägt eine entscheidende Rolle in Bezug auf die Sicherstellung der Funktionsweise sowie der Leistungsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden.
Alles automatisch korrekt! Mit nur wenigen Einstellungen ist Ihr kommunales Buchungssystem fit für §2b UStG. Am 01.01.2023 endet die Deadline zur Umstellung.