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January 2022

Umsatzsteuerrecht für Kommunen: Locaboo ist fit für §2b UStG

Ab 01.01.2023 gilt für Angebote der öffentlichen Hand der Grundsatz der Wettbewerbsneutralität. Dieser besagt, dass alle von der Kommune erbrachten Leistungen der Besteuerung unterliegen, wenn diese im Wettbewerb mit Privaten am Markt angeboten werden. Das betrifft vor allem:

  • Kommunale Vermietungen von Räumen oder Flächen
  • Öffentliche Einrichtungen mit Eintrittsgeldern
  • Angebote, die auch von privaten Anbietern erbracht werden können

Ziel ist es, gleiche steuerliche Bedingungen für öffentliche und private Anbieter zu schaffen. 

Umsatzsteuerrecht für Kommunen - Was betrifft es? 

Das Umsatzsteuerrecht für Kommunen gilt somit für alle kommunal angebotenen Mietobjekte oder Eintrittsgelder, wie z.B.

  • Sportstätten (Turnhallen, Fußballplätze, Schwimmbäder,etc.)
  • Veranstaltungsflächen (Konzerthallen, Gemeindesäle)
  • Museen, Bürgerzentren und andere öffentliche Orte

Die Gesetzesänderung ist keinesfalls neu. Denn bereits im Jahre 2015 wurden neue Regelungen zum Umsatzsteuerrecht für 2017 beschlossen. Jedoch bekam die öffentliche Hand mit einer gesetzlichen Übergangsfrist bis Ende 2020 etwas mehr Zeit für die Umstellung - welche aufgrund von Corona bis zum 31.12.2022 verlängert wurde.

Beispiele kommunaler Leistungen und ihre steuerliche Relevanz

 Leistung/Angebot 

 Ab 2023 umsatzsteuerpflichtig? 

 Vermietung von Sporthallen

 Ja

 Eintritt zu öffentlichen Veranstaltungen

 Ja

 Hoheitliche Aufgaben (z. B. Müllentsorgung) 

 Nein

 Nutzung durch gemeinnützige Vereine

 Abhängig vom Einzelfall

Locaboo erfüllt bereits jetzt alle Anforderungen für das  Umsatzsteuerrecht für Kommunen

Für Locaboo-Kunden ist die Gesetzesänderung keine große Herausforderung. Denn alle nötigen Voraussetzungen, um alle Anforderungen der Änderung im Umsatzsteuerrecht §2b UStG zu erfüllen, sind bereits im Standard-Umfang von Locaboo enthalten. Es ist keine Programm- oder Systemumstellung notwendig.

Bereits mit wenigen Einstellungen ist Ihr Locaboo Buchungssystem konform mit dem §2b UStG. Sie können alle USt.-Einstellungen vornehmen wann Sie möchten oder bequem zeitgesteuert alle Maßnahmen pünktlich in Kraft treten lassen.

So unterstützt Locaboo Kommunen bei der Umsetzung:

  • Individuelle Konfiguration der USt.-Regelungen
  • Zeitgesteuerte Aktivierung von Steuerregeln
  • Unterstützung bei der Umstellung durch unseren Support
  • Rechtssichere Buchungs- und Abrechnungslösungen

Umsatzsteuer Einstellungen einfach und flexibel

Das Venue-Management-System Locaboo bietet Ihnen eine Vielzahl an Einstellungsmöglichkeiten, um Ihre Tarife und die damit verknüpften USt.-Regelungen nach Ihren Wünschen abzubilden:

  • Unterschiedliche USt.-Sätze für Ressourcen
  • Unterschiedliche USt.-Sätze für Kundengruppen, z.B. Vereine, Privatpersonen, Unternehmen, etc.
  • USt. nach Veranstaltungs-Art, falls es sich z.B. um gemeinnützige Veranstaltungen handelt
  • USt. pro Inventar/Service (auch pro Kundengruppe möglich)
  • Alle USt.-Sätze werden automatisch zugeordnet und abgerechnet
  • Selbst am letzten Schritt in der Abrechnung kann die USt. noch pro Position manuell angepasst werden

Die Vorteile davon? Ganz einfach: 

  • Kein zusätzlicher Schulungsaufwand 
  • Verlässliche, automatische Updates 
  • Gesetzliche Änderungen werden vom System berücksichtigt
  • Ideal für Städte und Gemeinden jeder Größe

Sie haben Fragen zur Umsatzsteuer-Regelung? Sprechen Sie uns gerne und unverbindlich an.

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