Ab 01.01.2023 gilt für Angebote der öffentlichen Hand der Grundsatz der Wettbewerbsneutralität. Dieser besagt, dass alle von der Kommune erbrachten Leistungen der Besteuerung unterliegen, wenn diese im Wettbewerb mit Privaten am Markt angeboten werden.
Dies gilt somit auch für alle kommunal angebotenen Mietobjekte oder Eintrittsgelder, wie z.B. für Sportstätten, Veranstaltungsflächen oder sonstige Vermietobjekte.
Die Gesetzesänderung ist keinesfalls neu. Denn bereits im Jahre 2015 wurden neue Regelungen zum Umsatzsteuerrecht für 2017 beschlossen. Jedoch bekam die öffentliche Hand mit einer gesetzlichen Übergangsfrist bis Ende 2020 etwas mehr Zeit für die Umstellung - welche aufgrund von Corona bis zum 31.12.2022 verlängert wurde.
Für Locaboo-Kunden ist die Gesetzesänderung keine große Herausforderung. Denn alle nötigen Voraussetzungen, um alle Anforderungen der Änderung im Umsatzsteuerrecht §2b UStG zu erfüllen, sind bereits im Standard-Umfang von Locaboo enthalten. Es ist keine Programm- oder Systemumstellung notwendig.
Bereits mit wenigen Einstellungen ist Ihr Locaboo Buchungssystem konform mit dem §2b UStG. Sie können alle USt.-Einstellungen vornehmen wann Sie möchten oder bequem zeitgesteuert alle Maßnahmen pünktlich in Kraft treten lassen.
Das Venue-Management-System Locaboo bietet Ihnen eine Vielzahl an Einstellungsmöglichkeiten, um Ihre Tarife und die damit verknüpften USt.-Regelungen nach Ihren Wünschen abzubilden:
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