Darunter ist ein flexibles Arbeitsmodell zu verstehen, für das auch Begriffe wie Mobile Work oder Remote Work genutzt werden. Allerdings greifen diese Bezeichnungen etwas zu kurz: Hybrides Arbeiten eröffnet den Beschäftigten nämlich grundsätzlich die freie Wahl, zu welchem Zeitpunkt und an welchem Ort sie die anstehende Arbeit ausführen wollen. Dieses auf persönliche Bedürfnisse zugeschnittene Nebeneinander von Präsenzarbeit im Büro und Home-Office zielt auf eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben ab. Damit sind einige Vorteile verbunden, allerdings gibt es durchaus noch offene Fragen zu beantworten.
Was als Notlösung in der Corona-Pandemie Einzug in viele Unternehmen hielt, könnte sich auf Dauer etablieren: Hybrides Arbeiten stellt einen Kompromiss zwischen Arbeit in Präsenz und Home-Office dar. Aus organisatorischen Gründen gehen viele Arbeitgeber dazu über, zumindest die Tage festzulegen, an denen Arbeitnehmer eines bestimmten Bereiches vor Ort im Büro arbeiten sollen. Dies widerspricht zwar der grundlegenden Idee der möglichst großen Flexibilität der Arbeitnehmer, stellt auf der anderen Seite jedoch bestimmte Teammaßnahmen wie Präsenz-Meetings sicher. Ausschlaggebend sind in jedem Fall die individuellen Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Beschäftigten, die den betrieblichen Bedürfnissen ebenso gerecht werden sollten wie den individuellen.
Zu klären sind bei einer solchen Lösung folgende Punkte:
Während der pandemiebedingten Verlagerung der Arbeit ins Home-Office kam der Arbeitsschutz naturgemäß zu kurz, obwohl es klare Vorschriften zur notwendigen Beschaffenheit von Arbeitsplätzen gibt. Die Einhaltung lässt sich jedoch nur schwer kontrollieren, denn auch ein vertraglich fixiertes Zugangsrecht für den Arbeitgeber lässt sich kaum praktizieren. Als Alternative fragen Unternehmen die Voraussetzungen im Home-Office mit Hilfe einer Checkliste ab. Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch, dass nur die Arbeitnehmer im Home-Office arbeiten dürfen, die einen in puncto Arbeits- und Gesundheitsschutz akzeptablen Arbeitsplatz zu Hause vorweisen können.
Auch im Home-Office sollte die Arbeitszeit der Arbeitnehmer genau erfasst werden. Allerdings fehlt in der Hybrides Arbeiten Praxis oft genug ein elektronisches Zeiterfassungssystem - jedenfalls bis jetzt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte nämlich bereits 2019 geurteilt, dass Arbeitgeber in der EU für eine verlässliche Arbeitszeiterfassung sorgen sollen. Die Umsetzung in geltendes deutsches Recht ist zu erwarten. Derzeit delegieren viele Unternehmen die Zeiterfassung an die Arbeitnehmer. Sinnvoll ist es, mit den Beschäftigten im Home-Office ein Zeitfenster der Erreichbarkeit zu vereinbaren, um eine Überlastung zu vermeiden - denn viele Arbeitgeber setzen Hybrides Arbeiten mit permanenter Verfügbarkeit der Beschäftigten gleich.
Nutzen Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz im Unternehmen nicht mehr durchgehend, kann der Arbeitgeber einige Änderungen einführen. Denn Fakt ist: Arbeitnehmer haben weder Anspruch auf einen festen Arbeitsplatz noch auf ein eigenes Büro. Hier empfehlen sich zum Beispiel Desk Sharing Modelle, also geteilte Arbeitsplätze, die weniger Bürofläche benötigen. Allerdings sollte derartige Veränderungen mit Fingerspitzengefühl und Augenmaß angegangen werden, um das eigentliche Ziel, nämlich die Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeiterzufriedenheit, nicht zu gefährden. Unternehmen nutzen Locaboo als Desk-Sharing-Software, um die Organisation eines Desk-Sharing-Systems via z.B. Arbeitsplatzbuchung zu gewährleisten.
Um es vorwegzunehmen: Die während der Pandemie praktizierten Kostenzuschüsse für die Arbeit im Home-Office sind bzw. waren der Ausnahmesituation geschuldet - in der Regel beteiligen sich Arbeitgeber bisher nicht an den Kosten des Arbeitnehmers. Meist knüpfen die Unternehmen sogar die Genehmigung zum Home-Office an die Verpflichtung des Arbeitnehmers, sich zu Hause einen vorschriftsmäßigen Arbeitsplatz einzurichten. Allerdings sind die Regeln für Hybrides Arbeiten noch in Entwicklung begriffen, was eine klare vertragliche Vereinbarung, die auch Anpassungen ermöglicht, umso wichtiger macht.
Hier kommt der Betriebsrat ins Spiel, der bei der Ausarbeitung einer relevanten Betriebsvereinbarung nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) mitwirken sollte. Grundsätzlich kann der Betriebsrat die Einführung von Hybrides Arbeiten nicht erzwingen, sollte aber bei der Ausgestaltung eine wesentliche Rolle spielen. Das umfasst auch die Punkte Arbeitszeiterfassung und -gestaltung sowie Folgen für den Arbeitsplatz im Unternehmen.
In unserem Blog-Artikel haben Sie einige Informationen zu Hybrides Arbeiten und die damit verbundenen Anforderungen in Ihrem Unternehmen erfahren.
Wenn Sie sich als Arbeitgeber in Ihre Arbeitnehmer hineinversetzen, werden Sie Folgendes schnell feststellen:
Bei klaren Regeln bringt ein hybrides Arbeitsmodell nur Vorteile, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Die Mitarbeiter genießen Freiräume, ortsunabhängiges Arbeiten und Flexibilität für Ihr Privatleben. Der Arbeitgeber profitiert im Gegenzug von einer höheren Zufriedenheit der Arbeitnehmer und kann Kosten für Büroflächen einsparen - oder sogar Einnahmen durch Untervermietung der Räumlichkeiten generieren.
Mit der Hybrid Working Software Locaboo erhalten Sie neben der klassischen Arbeitsplatzbuchung und Raumbuchung genaue Daten zur Nutzung der Flächen. Die gemeinsame Nutzung von Schreibtischen, Meetingräumen, Parkplätzen, etc. verbessert die Arbeitsorganisation. Darüber hinaus kann externen Dienstleistern via Belegungskalender einfach Zugang und Information über Nutzung und die Bedarfe mitgeteilt werden.