Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt startet ihr erstes Förderprogramm zur Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen, Engagement und Ehrenamt in Zeiten von Corona.
Das Förderprogramm besteht aus drei Schwerpunkten:
Gemeinnützige Organisationen, die einen Bescheid zur Freistellung vom Finanzamt besitzen, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Einzelprojekte werden mit bis zu 100.000 Euro gefördert. Die maximal mögliche Weiterleitung beträgt 10.000 Euro, und der erste Empfänger kann maximal 1,5 Millionen Euro beantragen.
Bei Förderungen bis 5.000 Euro beträgt die Förderung 90 %, das heißt der Eigenanteil liegt bei 10 %. Bei höheren Förderbeträgen bis 100.000 Euro beträgt die Förderung 80 % und der Eigenanteil 20 %.
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Die Anmeldung ist bis spätestens 1. November 2020 möglich!
Die erste Auszahlung des gewollten Geldes erhält man, sobald der Vertrag in Kraft tritt. Dies geschieht meist einen Monat nach dem Zugang zum Zuwendungsbescheid.
Quelle:
https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/