Das Onlinezugangsgesetz (OZG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das am 18. August 2017 in Kraft trat und die rechtliche Grundlage für die umfassende Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland bildet. Es verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 (ursprüngliche Frist) auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und diese zu einem Portalverbund zu verknüpfen.
Das Onlinezugangsgesetz hat als zentraler Treiber der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland maßgeblich zur Beschleunigung und Strukturierung der digitalen Transformation im öffentlichen Sektor beigetragen. Trotz nicht vollständiger Zielerreichung innerhalb der ursprünglichen Frist hat das OZG einen nachhaltigen Digitalisierungsschub ausgelöst und ein dynamisches Marktumfeld für GovTech-Lösungen geschaffen.
Für GovTech-Unternehmen bleibt das OZG auch in seiner Weiterentwicklung als OZG 2.0 ein zentraler Bezugsrahmen und Treiber für Geschäftsmöglichkeiten. Die Herausforderungen der ersten Umsetzungsphase haben wertvolle Erkenntnisse für die künftige Entwicklung nutzerfreundlicher, interoperabler und skalierbarer Verwaltungslösungen geliefert.