Juristische Barrierefreiheit beschreibt das Prinzip, rechtliche Informationen, Verwaltungsdokumente und digitale Behördendienste so bereitzustellen, dass sie von allen Menschen gleichermaßen verstanden und genutzt werden können - unabhängig von körperlichen, kognitiven oder sprachlichen Einschränkungen.
In einer digitalisierten Verwaltung bedeutet das: Auch digitale Prozesse, Formulare und Bescheide müssen so gestaltet sein, dass sie barrierefrei zugänglich und verständlich sind. Das betrifft sowohl die technische Umsetzung als auch die sprachliche Gestaltung.
Barrierefreiheit ist keine freiwillige Zusatzleistung - sie ist demokratische Pflicht. Wenn digitale Verwaltungslösungen nicht barrierefrei sind, schließen sie systematisch ganze Bevölkerungsgruppen aus – darunter Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen oder Personen mit geringen Sprachkenntnissen.
Digitale Inklusion ist Teil einer modernen Daseinsvorsorge – und ein Feld, in dem Technologie echte gesellschaftliche Wirkung entfalten kann.
Juristische Barrierefreiheit ist der Schlüssel zu einer wirklich inklusiven Verwaltung. Sie verbindet Technik, Sprache und Nutzerzentrierung – und bietet GovTech-Unternehmen die Chance, sinnvolle Innovation mit gesellschaftlichem Mehrwert zu verbinden.