Eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) ist eine besondere Organisationsform im deutschen Verwaltungsrecht und stellt eine juristische Person des öffentlichen Rechts dar. Sie wird durch einen staatlichen Hoheitsakt (Gesetz oder Rechtsverordnung) gegründet und dient der Erfüllung öffentlicher Aufgaben.
Die AöR zeichnet sich durch folgende zentrale Eigenschaften aus:
Im Gegensatz zu Körperschaften des öffentlichen Rechts (wie Gemeinden oder Universitäten) haben Anstalten keine Mitglieder, sondern Benutzer. Anders als bei der Stiftung des öffentlichen Rechts steht bei der AöR nicht das Vermögen, sondern die Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Vordergrund.
Im Kontext der digitalen Transformation der öffentlichen Verwaltung (GovTech) gewinnen AöRs zunehmend an Bedeutung, insbesondere als Kooperationspartner für innovative Startups:
Bekannte Beispiele für Anstalten des öffentlichen Rechts sind:
Die Zusammenarbeit mit AöRs bietet für Startups im GovTech-Bereich besondere Chancen:
Die Organisationsform der AöR entwickelt sich im Zuge der Digitalisierung kontinuierlich weiter:
Für die Digitalisierung der Verwaltung stellen AöRs somit eine vielversprechende Organisationsform dar, die als Brücke zwischen dem traditionellen öffentlichen Sektor und dem innovativen Startup-Ökosystem fungieren kann.