Das Onlinezugangsgesetz (OZG) zielt darauf ab, zukünftige Interaktionen zwischen Bürgern, Unternehmen und der Verwaltung schneller, effizienter und benutzerfreundlicher zu gestalten. Dementsprechend schreibt das Gesetz vor, dass Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen Verwaltungsdienste in digitaler Form über Verwaltungsportale bereitstellen müssen.
Im OZG-Implementierungskatalog sind die Leistungen in Lebens- und Unternehmenslagen, sowie übergeordnete Themenfelder unterteilt.
Es gibt zwei Digitalisierungsprogramme:
Bei dem „Digitalisierungsprogramm Bund“ werden alle Leistungen mit Regelungs- und Vollzugskompetenz digitalisiert.
Bei dem „Digitalisierungsprogramm Föderal“ sind es die Leistungen mit Regelungs- und/oder Vollzugskompetenz, die digitalisiert werden.
Das Abteilungsland-Tandem ist eine Arbeitsteilung zwischen Bund und Ländern für das Digitalisierungsprogramm „Föderal“. Federführende Länder erarbeiten Lösungen für die OZG-Leistungen und werden durch den federführenden Bundesressort unterstützt. Die Ergebnisse werden anderen Bundesländern zur Nachnutzung bereitgestellt, um eine flächendeckende Verfügbarkeit zu erreichen.
Zuletzt zählt nicht nur, ob alle Verwaltungsleistungen online verfügbar sind, sondern auch, wie hoch die Akzeptanz und Nutzung bei Bürgerinnen und Bürgern ist.
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Quelle:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsmodernisierung/onlinezugangsgesetz/onlinezugangsgesetz-node.html